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Ratgeber

EU AI Act: Muss der Anrufer wissen, dass er mit einer KI spricht?

Aktualisiert am

Festnetztelefon und Tablet mit KI-Sprechblase auf einer Café-Theke
Bild: KI-generiert

Mit dem Inkrafttreten des europäischen EU AI Acts (Verordnung über Künstliche Intelligenz) gelten in der Europäischen Union neue, einheitliche Spielregeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Eine der zentralen Fragen für Gastronomen, Händler und Dienstleister betrifft die rechtliche Kennzeichnungspflicht im Kundenkontakt: Muss der Anrufer am Telefon explizit darüber aufgeklärt werden, dass er mit einer KI spricht?

Was fordert der EU AI Act konkret?

Der EU AI Act teilt KI-Anwendungen in verschiedene Risikoklassen ein. KI-Telefonassistenten fallen unter Systeme mit spezifischen Transparenzanforderungen. Die Verordnung legt fest (die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026):

Artikel 50 (Transparenzgebot), sinngemäß: Personen müssen ausdrücklich und rechtzeitig darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus den Umständen des Falls offensichtlich.

Ziel dieser Regelung ist es, Täuschungen im Kundenkontakt zu verhindern und Verbrauchern stets die Klarheit zu geben, ob sie mit einem Menschen oder einer Maschine kommunizieren.

So setzt du die Vorgabe in der Praxis rechtssicher um

Die praktische Umsetzung ist denkbar einfach und erfordert keinerlei komplizierte juristische Prüfungen. Die KI wird schlichtweg so programmiert, dass sie sich zu Beginn jedes Gesprächs transparent und freundlich vorstellt. Das schafft nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Akzeptanz und Vertrauen beim Anrufer.

Praxiserprobte Begrüßungsformeln:

  • „Guten Tag bei Pizzeria Bella! Sie sprechen mit dem KI-Telefonassistenten. Möchten Sie etwas bestellen oder einen Tisch reservieren?“
  • „Willkommen beim Einzelhandel Schmidt. Ich bin die KI-Telefonassistenz. Wie kann ich Ihnen heute weiterhelfen?“
  • „Hallo bei Burger House! Hier spricht der KI-Assistent – ich nehme deine Bestellung auf. Was darf es heute sein?“

Durch diese eindeutige Formulierung ist das Transparenzgebot des EU AI Acts erfüllt, ohne dass der flüssige und natürliche Gesprächsverlauf gestört wird.

Hör es dir selbst an: Bevor du die Begrüßung für deinen Betrieb formulierst, lohnt sich ein kostenloser Testanruf. So erlebst du, wie ein KI-Telefonassistent im Gespräch klingt und wie natürlich ein offener Hinweis auf die KI wirkt. Demo-Assistenten gibt es für Gastronomie, Einzelhandel oder Dienstleister.

Vorteile der transparenten KI-Kennzeichnung

AspektOhne KennzeichnungMit transparenter KI-Begrüßung
RechtssicherheitRisiko von Bußgeldern nach EU AI ActTransparenzpflicht erfüllt
KundenerwartungVerwirrung bei VerzögerungenVerständnis für strukturierte Fragen
MarkenauftrittWirkt unprofessionellModern, innovativ & transparent

Erfahrungen zeigen, dass Kunden extrem positiv reagieren, wenn sie direkt wissen, dass sie mit einem Assistenten sprechen – vor allem, weil sie dadurch ohne Wartezeit und ohne Besetztzeichen sofort bedient werden.

➔ Zukunftssicher aufgestellt: Bei ANRUFio legst du die Begrüßung selbst fest – formuliere sie so, dass der KI-Hinweis gleich im ersten Satz kommt. Mehr Infos auf der ANRUFio Startseite.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Hör selbst, wie es klingt.

Ruf unsere Demo-Nummer an und bestell testweise — der KI-Telefonassistent ist rund um die Uhr erreichbar.